Im Rahmen von zwei Förderprogrammen, dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm unterstützt die BayernLabo im Auftrag des Freistaates Bayern Privatpersonen beim:
Die Höhe der Forderung hängt ab vom jeweiligen Programm. Mehr Infos dazu finden Sie hier:
FörderprogrammeDie Idee der Wohnraumförderung in Bayern ist es, vor allem jungen Familien mit mittleren Einkommen zu helfen, ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. Daher richtet sich das Förderangebot nach dem Jahresbruttoeinkommen. Einen Förderantrag können alle Haushalte stellen, die unter der vorgegebenen Einkommensgrenze liegen. Prüfen Sie mit unserem Förderlotsen, ob eine Antragsstellung für Sie in Frage kommt.
Förderlotse
Um ein Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und/oder aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zu erhalten, vereinbaren Sie am besten heute noch einen Beratungstermin mit der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten.
Bei Ihrer Bewilligungsstelle erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare.
Das Förderangebot der BayernLabo richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Zur Berechnung des Jahresbruttogehalts muss jede zum Haushalt zählende Person alle aktuellen steuerpflichtigen wie steuerfreien Einkünfte anhand entsprechender Belege offenlegen:
Zur Risikominimierung prüfen die örtlich zuständige Bewilligungsstelle darüberhinaus die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers anhand folgender Unterlagen:
Im Einzelfall können weitere Bonitätsunterlagen erforderlich sein. Des Weiteren muss der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle eine Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung vorgelegt werden.
Sie haben weitergehende Fragen. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
KontaktformularWeiterführende Informationen sowie die Wohnraum-Förderungsbestimmungen in Bayern finden Sie auf den Webseiten der obersten Baubehörde.
Wohnen in Bayern