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Investkredit Kommunal Bayern

Für die bayerischen Kommunen und Zweckverbände hat die BayernLabo mit dem Investkredit Kommunal Bayern die Möglichkeit geschaffen, die Zinssätze des "KfW-Investitionskredit Kommunen" um weitere 10 Basispunkte p.a. zu vergünstigen.

Wer wird gefördert?

  • bayerische kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände (gegründet auf Basis des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes)
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Zweckverbänden
  • bayerische Schulverbände auf Basis von Art. 9 BaySchFG

Was wird gefördert?

  • Allgemeine Verwaltung (z. B. Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe)
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz)
  • Kommunale und soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime, Sporthallen)
  • Informationstechnologie
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • Erschließung (ohne Gewerbe- und Industrieflächen)
  • wohnwirtschaftliche Investitionen (z.B. alten- u. behindertengerechter Umbau, Nachrüstung von Aufzügen)

Die Finanzierung zusätzlicher Investitionsbereiche bietet Ihnen die LfA Förderbank Bayern.

Wie wird gefördert?

Die BayernLabo vergünstigt den Zinssatz des für die erste Zinsbindungsperiode um 10 Basispunkte (0,10 %-Punkte) p.a.

Bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Beträgt der Finanzierungsanteil über 2 Mio. EUR können maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben gefördert werden. Ein Kredithöchstbetrag ist nicht festgelegt.

Kumulierung mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit anderen Finanzierungshilfen ist grundsätzlich möglich.
Die Mittel aus dem "Investkredit Kommunal Bayern", dürfen in Kombination mit Darlehen von Landesförderinstituten (LfI), die über die KfW ebenfalls aus dem "KfW-Investitionskredit Kommunen" refinanziert werden und mit Darlehen aus dem "KfW-Investitionskredit Kommunen" zusammen die beschriebenen Grenzen nicht übersteigen.
Eine Kombination mit dem Programm "KfW-Investitionskredit Kommunen-flexibel" (209) sowie mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II ist ausgeschlossen.

Weitere Unterlagen wie Antragsformular und Merkblatt zum Investkredit Kommunal Bayern finden Sie in der Download-Box.

Die Förderkonditionen finden Sie hier.
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Kontakt

BayernLabo
Brienner Straße 22
80333 München

Telefon: +49 89 2171 - 08
Telefax: +49 89 2171 - 600388
bayernlabo@bayernlb.de

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