
Der Freistaat Bayern fördert über die BayernLabo im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auf der Basis des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unter anderem das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch
Grundlagen dieser Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Wohnraumförderungsbestimmungen - WFB - 2008 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.12.2007 Az. IIC1-4700-006/07).
Die Mietwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist einkommensorientiert. Der Bauherr erhält ein objektabhängiges Darlehen, das wahlweise 15 oder 25 Jahre mit jährlich 0,50 % zu verzinsen ist, und ein mit jährlich 5,75 % zu verzinsendes belegungsabhängiges Darlehen. Beide Darlehen sind zur teilweisen Finanzierung der Gesamtkosten der Baumaßnahme bestimmt. Die Mieter erhalten je nach Höhe ihres Einkommens eine Zusatzförderung, die die Marktmiete auf eine für sie angemessene Miete senkt. Diese Zusatzförderung wird aus dem Zinsaufkommen des belegungsabhängigen Darlehens finanziert.
Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.
Die Fördermittel sind vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) beantragt werden, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wohnen.bayern.de.
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