
Fördermittel sind vor Beginn der Fördermaßnahme bzw. vor Abschluss des Vertrages über den Erwerb des zu fördernden Objektes bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Bitte wenden Sie sich wegen Fragen über wirtschaftliche, technische und finanzielle Einzelheiten an die für den Bauort des zu fördernden Objekts zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dieser Stelle in Verbindung zu setzen.
Falls die Kreisverwaltungsbehörde Ihren Förderantrag bereits befürwortet und an die BayernLabo weitergeleitet hat, stehen Ihnen für Auskünfte und Rückfragen die Kundenbetreuer der BayernLabo zur Verfügung.
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