
Die BayernLabo fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Förderbank den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von
durch befristet zinsverbilligte Darlehen. Grundlagen dieser Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Richtlinien für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.01.2005 Az. IIC1-4764.6-002/04).
Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt und die höher sind, als allgemein vermutet wird. Das Darlehen darf höchstens 30 % der veranschlagten Gesamtkosten sowie maximal 100 000 Euro betragen.
Wird zur Finanzierung auch ein zunächst zinsverbilligtes Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm eingesetzt (Kombiförderung), gilt ein aktueller Zinssatz (freibleibend) von 2,60 % jährlich (anfänglicher effektiver Jahreszins 2,75 %). Die Kosten der Zinsverbilligung tragen die KfW Förderbank, der Freistaat Bayern und die BayernLabo. Nach 10 Jahren wird der Zinssatz mit erneuter Unterstützung durch die KfW Förderbank an den Kapitalmarktzins angepasst.
Das Darlehen ist vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu beantragen, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten. Informationen über Ihre Bewilligungsstelle (z.B. die Telefonnummer) können Sie auf dieser Seite oben über Hilfsmittel - Linkliste - Landratsämter und Städte abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wohnen.bayern.de.
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Brienner Straße 22
80333 München
Telefon: +49 89 2171 - 08
Telefax: +49 89 2171 - 600388
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